Gewerbliche Verkaufsbedingungen -
Filial-Shop.lafeo.de und Händler-Shop unter eigener Domain
(Gültig ab: 01.01.2017 - Stand August 2016)


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Vorwort:

Der lafeo-Teledienst der umbrella markets GmbH & Co. KG stellt als Betreiber berechtigten Verkäufern ein softwarebasiertes System mit Portalbetrieb und eigenen händlerseitigen Filial-Shops unter der Subdoman von lafeo.de, sowie auf Wunsch auch Händler-Shops unter eigener Domain zu deren Nutzung zur Verfügung, um Online-Angebote zu veröffentlichen, Geschäftsanbahnung zu betreiben und daraus resultierende Bestellungen abzuwickeln. Dies erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrages.



Generelle Voraussetzungen zur berechtigten Nutzung sind der Nachweis einer korrekt registrierten Gewerbetätigkeit, sowie ein beim Teledienst formal beantragter und dienstseitig genehmigter Verkaufs-Account.

Jegliche verkäuferische Nutzung erfolgt auf eigenes Betreiben, eigene Veranlassung oder im Auftrag des Verkäufers in dessen Namen, auf dessen Verantwortung sowie auf dessen Risiko. Der Dienst wird lediglich erfüllend im Sinne einer Ver- und Übermittlung von Online-Geschäften sowie im Rahmen jeweiliger Beauftragungen mit Ermächtigung durch den dienstnutzenden Verkäufer tätig und bietet anbahnend oder begleitend verkaufsfördernde und unterstützende Services an.

Der Dienst erbringt dazu maßgeblich automatisierte, datenverarbeitende Leistungen sowie zu deren Betrieb notwendige Services und Tätigkeiten.

Die Dienstnutzung begründet eine Vergütungsverpflichtung, die vom Verkäufer anerkannt wird und wie nachfolgend beschrieben gültig ist.


Gliederung:

- (I) Allgemeine Regelungen
- (II) Verkaufskonto, Angebotsstellung, Verkauf/Vertragsschluss
- (III) Unzulässige Güter und Leistungen, Verkäuferpflichten
- (IV) Vergütungen, Abrechnung, Zahlungen, Kulanzabsprachen
- (V) Laufzeit, Kündigung
- (VI) Haftung des Dienstes
- (VII) Schlussbestimmungen

- ANLAGE: Vergütungsregelung für gewerbliche Verkäufer (Preisvereinbarung)



(I) Allgemeine Regelungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten zwischen der umbrella markets GmbH & Co. KG (Kennung am Ende des Dokumentes - nachfolgend Dienst, Teledienst oder lafeo genannt) und gewerblichen Verkäufern als Nutzer des Dienstangebotes. Soweit nicht anders vereinbart und seitens des Dienstes schriftlich genehmigt, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verkäufers widersprochen.

  2. Gewerblicher Verkäufer (§ 14 BGB) ist dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern sind im Rahmen dieser Bedingungen ausgeschlossen.

  3. Die Vertragssprache ist deutsch. Jeder Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, den Vertragstext zur eigenen Beweissicherung auf geeignete Weise zu sichern. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  4. Der Dienst räumt keinen allgemeinen Nutzungsanspruch ein und behält sich bezüglich der Einteilung von Nutzungsrechten und Nutzungsmöglichkeiten alle Rechte vor. Ferner behält sich der Dienst vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden schriftlich, per Fax oder per eMail mitgeteilt. Widerspricht der Verkäufer solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, so gelten die Änderungen als vereinbart. Zu dem Widerspruchsrecht sowie den Rechtsfolgen wird an gesonderter Stelle hingewiesen.



§ 2 Gegenstand der Nutzung


Der Dienst ermöglicht die servicebasierte, entgeltliche Nutzung seines auf Online-Handel abgestimmten, gehosteten Systems und seines internetbasierten Portalbetriebes mit händlerseitigen Filial- & Händler-Shops und die damit verbundenen ver- und übermittelnden sowie datenverarbeitenden Prozesse (Wie auch schon in Vorwort beschrieben). Ergänzend erbringt der Dienst betriebsnotwendige, begleitende Services.



§ 3 Voraussetzung, Wesen und Charakter des Dienstverhältnisses

  1. Nutzungen als Verkäufer setzen über eine vorausgehende Mitgliedsregistrierung auch eine Beantragung eines Verkaufs-Accounts unter Anerkennung dieser Verkaufsbedingungen und unter Nachweis einer ordnungsgemäßen Gewerberegistrierung und des geplanten Verkaufssortiments voraus.

  2. Mit Einrichtung des Verkäufer-Accounts kommt ein Dienstvertrag zustande. Beauftragungen können abhängig vom Nutzungsinhalt unterschiedlichen Umfang haben. Der Dienst wird dabei erfüllend tätig, wobei der Tätigkeit maßgeblich automatisierte Prozesse zugrunde liegen, die seitens des Beauftragenden selbst ausgelöst, veranlasst oder betrieben werden und entsprechend eigenverantwortlich zu kontrollieren sind.

  3. Die Nutzung als Verkäufer begründet eine Vergütungspflicht zugunsten des Dienstes. Näheres wird in Vergütungsregelungen detailliert.



§ 4 Antrag, Prüfung, Zulassung, Erteilung, Vertragsdauer, Sperrung

  1. Jedes gewerbliche Mitglied kann einen Antrag auf einen Verkaufs-Account stellen. Dies erfolgt mittels eines Antragsformulars.

  2. Mit dem Antrag wird die Identität des Verkäufers, das korrekt angemeldete Gewerbe (Nachweise erforderlich) und das geplante Verkaufssortiment geprüft.

  3. Im Rahmen der Antragsprüfung kann auch eine Bonitätsprüfung zu Veranlagung des Kreditlimits des Verkäufers im Rahmen der Abrechnungen der Dienstvergütungen erfolgen. Die Bonitätsprüfung ist im Sinne einer freiwilligen Selbstauskunft zu verstehen und kann jährlich wiederholt erfolgen. Die Antragsstellung unter Anerkennung der vorliegenden Verkaufsbedingungen beinhaltet demenstprechend die Genehmigung zu Bonitätsprüfung

  4. Die Genehmigung des Verkaufs-Account erfolgt nach Prüfung und alleiniger Maßgabe des Dienstes. Die Zulassung und Einrichtung des Verkaufs-Accounts erfolgt unter der Voraussetzung eines aktiven Betriebes des Verkaufskontos durch den Verkäufer. Es steht dem Dienst frei, welche Verkäufer und Sortimente zum Dienstgeschehen passen oder als förderlich gelten. Auch zahlenmäßige Reglementierungen der Teilnehmer sind möglich. Die Annahme des Antrages erfolgt durch Benachrichtigung (schriftlich oder per eMail) sowie Freischaltung eines Verkäufer-Accounts.

  5. Die Erteilung von Zulassungen erfolgt grundsätzlich bis auf Widerruf. Alle Rechte vorbehalten.

  6. Die Vertragsdauer ist unbestimmt. Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Verkaufs-Accounts und endet mit Abschluss des letzten Geschäftsvorganges nach erfolgter Kündigung. Die Kündigung ist beiden Seiten (Verkäufer und Dienst) jederzeit möglich und separat geregelt.

  7. Der Dienst ist berechtigt den Verkaufs-Account ganz oder bezüglich einzelner Nutzungen zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt besonders, wenn Verkäufer gegen diese Bestimmungen oder geltendes Recht verstoßen, Vertragspflichten nicht erfüllen, anderen Teilnehmern des Portals Schaden zufügen, dem Ansehen des Dienstes (Portalbetriebs) schaden oder gegen grundlegende Portalinteressen verstoßen. Ein hinreichender Verdacht ist ausreichend. Eine Beweispflicht des Nichtbestehens solcher Gründe liegt beim Verkäufer.



(II) Verkaufskonto, Angebotsstellung, Verkauf/Vertragsschluss


§ 5 Verkaufskonto

  1. Verkaufskonten sind nicht übertragbare Inhaberkonten. Zu jedem Konto ist ein Verantwortlicher zu hinterlegen. Kontodaten sind korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben und Veränderungen selbsttätig und umgehend zu aktualisieren oder dem Dienst, soweit dazu ausführend erforderlich, mitzuteilen. Achtung: Aus den Kontodaten wird automatisiert nach den Angaben zur Kontoeröffnung auch das jeweilige Impressum zum Verkäuferangebot erstellt. Alle Angaben, Angebote und Veröffentlichungen erfolgen auf Verantwortung und Risiko des einstellenden Verkäufers und obliegen der Verpflichtung der laufenden Kontrolle durch den Verkäufer.

  2. Verkaufskonten sind korrekt und sachgerecht zu führen und jede missbräuchliche Verwendung auch durch Dritte zu vermeiden. Nutzer- und Zugangsdaten sind strikt vertraulich zu behandeln. Verkäufer haften für Nutzungen aus ihren Verkaufskonten. Selbst der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung ist dem Dienst anzuzeigen.

  3. Verkaufskonten sind aktiv zu betreiben und Angebote müssen spätestens 4 Wochen nach Erteilung des Verkaufskontos in Betrieb genommen werden. Betriebsunterbrechungen (z.B. durch Urlaube) sind mit dem Teledienst informell abzustimmen und dürfen ohne weitere Genehmigung des Teledienstes jährlich kumuliert nicht mehr als 6-8 Wochen betragen. Wird der Shop nicht bestimmungsgemäß betrieben, so verstößt der Inhaber des Verkaufs-Accounts gegen die Verkaufsbestimmungen und der Händler kann mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 750,-- € zuzügl. MwSt. belegt werden.

  4. Der Dienst ist berechtigt eingestellte Angaben zu korrigieren, zu vervollständigen oder zu löschen.

  5. Verkäufer sind verpflichtet Kontoeinstellungen selbsttätig, korrekt und rechtlichen Anforderungen entsprechend zu betreiben und auf aktuellem Stand zu halten. Dazu gehört wesentlich auch die korrekte Erfüllung aller gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen der Nutzungen des Verkaufs-Accounts.

  6. Der Dienst kann Mustertexte (z.B. für AGB, Widerrufs- oder Rückgabebelehrung) zur Verfügung stellen, um z.B. eine korrekte Darstellung des Vertragsschlusses oder zum Widerruf darzustellen und um eine möglichst kundenfreundliche, durchgängige Struktur der Verkäuferbedingungen des Portals aufzubauen. Der Dienst haftet weder für Inhalt noch für Aktualität dieser oder anderer Texte, da diese grundsätzlich vom jeweiligen Nutzer entsprechend seiner Nutzungen in eigener Verantwortung zu prüfen sind und jederzeit bedarfsgerecht abänderbar bzw. ergänzbar sind. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienst.

  7. Das Verkaufskonto und die damit verbundene Dienstnutzung bieten umfängliche Möglichkeiten zur Teilnahme am Online-Geschäft. Dienstseitig wird eine korrekte und rechtlich einwandfreie Nutzung bedingend unterstellt und dem Verkäufer obliegen alle üblichen, kaufmännischen Sorgfaltspflichten.

  8. Die Löschung der Kontodaten erfolgt im Zuge der Kündigung, soweit keine rechtlichen oder steuerrechtlichen Fristen zur Aufbewahrung betroffen sind oder rechtlich relevante und zu würdigende Interessen Dritter dagegen sprechen (z.B. im Zuge von laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Ermittlungen dazu).

  9. Der Dienst ist berechtigt, protokollierend Änderungen am Verkaufs-Account zu dokumentieren, um deren Zustandekommen historisch belegen zu können.



§ 6 Regeln zur Angebotsstellungund Bestellung

  1. Angebote, welche von Verkäufern über den Teledienst veröffentlicht werden, stellen ein bindendes Angebot dar,

  2. Käuferbestellungen zu den gemäß (1) veröffentlichten Angeboten, stellen verbindliche Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren gegenüber dem anbietenden Verkäufer dar.

  3. Um verbindliche, rechtsgültige Kaufanträge des Bestellers im Zuge der Dienstnutzung bewirken zu können, sind zwingend einzuhaltende Portal- und Dienstregeln verkäuferseitig zu gewährleisten:

    Verkaufsangebote müssen ausnahmslos korrekt, sachgerecht sowie spezifischen, rechtlichen Anforderungen folgend ausgeführt sein, damit die Güter und Leistungen unzweifelhaft gemäß der ausgelobten Deklaration bestellbar sind. Dies beinhaltet die fachgerechte, wahrheitsgemäße, korrekte Produktdeklaration (in Wort und Bild), die Erfüllung produktspezifischer Kennzeichnungspflichten und die korrekte Preis-, Mengen- und Lieferzeitdeklaration unter Angabe aller kaufrelevanter Kosten und Bedingungen.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Angebotstellungen alle relevanten Leistungsattribute klar auszuweisen sind. Dazu gehören z.B. Größen-, Ausführungs- und Variantenangaben mit ihren notwendigen Deklarationen für alle Angebote und Varianten. Natürlich sind sowohl Texte als auch Bilder nur berechtigt und frei von einschränkenden bzw. belastenden Rechten Dritter einzustellen.

  4. Es ist sicherzustellen, dass Bestellungen bei korrekter Ausübung bestellgemäß erfüllt werden können, d.h. eine Lieferfähigkeit gegeben ist und die Güter und Leistungen frei von Rechten und Lasten Dritter übertragbar/erfüllbar sind. Hierzu gehören insbesondere auch bei automatisierter Einstellung die laufenden Kontrollen der Angebote, besonders auch zur Verfügbarkeit. Dies schließt nicht die Möglichkeit der Nichterfüllbarkeit in Fällen aus, die der Verkäufer nicht zu vertreten/zu verantworten sind.



§ 7 Verkauf/Vertragsschluss, Rücktrittsvorbehalte

  1. Der Kauf kommt vertragsschließend durch die Annahme des Kaufantrags (Bestellung gemäß §6.2) zu dem käuferseitig eingestellten Angebotes (gemäß §6.1) zustande.

  2. Der Vertragsschluss kommt durch automatisierte Dienstbestätigung im Namen und Auftrag des Verkäufers wirksam zustande zu der der nutzende Verkäufer den ausführenden Dienst ausdrücklich ermächtigt..

    Es gilt: Basierend auf den Regeln der Dienstnutzung (gemäß §6.3) beauftragt der Verkäufer den Teledienst mit der Annahme der Bestellung des Käufers (Annahmevertretung) und der vertragsschließenden, automatisierten Auftragsbestätigung, welche dienstseitig im Namen und Auftrag des Verkäufers gemäß der Käuferbestellung und aufgrund der verkäufseitigen Angebotsstellung ausgeführt wird. Diesbezüglich wird der Dienst vom Verkäufer zur Abgabe der vertragsschließenden Erklärung in dessen Namen und mit rechtlich bindender Wirkung ermächtigt und beauftragt.

  3. Jede Ausnahme von dieser Regelprozedur (gemäß §7.2) bedarf der Beantragung durch den Verkäufer und der ausdrücklichen Genehmigung durch den Dienst und gilt nur für die Zukunft. Dies kann sowohl für einzelne Angebote als auch für eine Folge von Angeboten vereinbart werden und bedarf zur Gültigkeit der Schriftform.

    In gegebenen und dienstseitig genehmigten Fällen wird der Kaufantrag zur fallbezogenen Annahme dem Verkäufer übermittelnd übertragen und der Vertragsschluss kommt erst mit dessen Rückbestätigung zustande. Dies begründet zulasten des Verkäufers die erhöhte Gefahr von Widerrufen sowie sonstiger erfolgsmindernder Folgen.

  4. Alle Vertragsschlüsse, welche unter Dienstnutzung zwischen Käufern und Verkäufern zustande kommen, gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Der Dienst sowie dessen verbundene Unternehmen werden keine Vertragspartei dieser Verträge und übernehmen keinerlei Gewähr bezüglich der Rechtmäßigkeit, der Inhalte, der Leistungserfüllung und der Rechtsfolgen zu und aus diesen Verträgen.

  5. Der Verkäufer erkennt die vorstehend beschriebenen Besonderheiten des Vertragsschlusses an und verpflichtet sich diese entsprechend in seinen AGB deklarierend und bindend zu führen.



§ 8 Rücktrittsvorbehalt des Verkäufers

  1. Der Dienst lässt für automatisierte Vertragsschlüsse mit Käufern nach § 7 Abs.2 dieser Bedingungen, d.h. ausdrücklich nur bei automatisierten Vertragsschlüssen, einen Rücktrittsvorbehalt bezüglich der Erfüllbarkeit des Vertrages in den Verkäufer-AGB unter folgenden Bedingungen zu:

    - Rücktritt bis maximal 24 Stunden nach automatisiertem Vertragsschluss
    - umgehende, komplette und kostenfreie Rückabwicklung ggf. bereits erfüllter Käuferleistungen.
    - Rechtlich korrekte Formulierung und auch im Angebot klar ersichtliche, prominente Deklarierung
    - Rücktrittsgrund ausschließlich Nichterfüllbarkeit mangels Verfügbarkeit bestellgemäßer und/oder einwandfreier Güter im Sinne einer korrekten Leistungserfüllung.
    - der Rücktritt muss nach anerkannten rechtlichen Standards und Rechtsauffassung zulässig sein.

  2. Der Rücktrittsvorbehalt ist nur anerkennbar, wenn er ausdrücklich vereinbart und wirksamer Teil des Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer geworden ist. Die Vergütungsverpflichtungen gegenüber dem Dienst werden davon nicht betroffen.

  3. Rücktritte des Verkäufers dürfen ausdrücklich nur in wenigen Einzelfällen erfolgen. Wird diese Option missbräuchlich oder die Verkäuferpflichten verletzend genutzt, so wird der Verkäufer gesperrt.

  4. Der Dienst tritt nicht in die Vertragsverhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer ein und übernimmt keine Gewähr für die Durchsetzbarkeit des Rücktrittsvorbehaltes in jeweiligen Fällen.



(III) Unzulässige Güter und Leistungen, Verkäuferpflichten

§ 9 Unzulässige Angebote

  1. Verkäufer dürfen unter Nutzung des Dienstes keine Güter und Leistungen anbieten, welche gegen gesetzliche Vorschriften (geltendes Recht), behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder deren Angebot, Erwerb oder Bewerbung unzulässig ist.

  2. Nachfolgend eine exemplarische Liste verbotener Güter und Leistungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Einschränken vorbehalten.

    - Artikel oder Dienstleistungen, die rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte zum Gegenstand haben,
    - Artikel, die gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen
    - unechte Urkunden oder Ausweise,
    - Tabakwaren, welche gegen steuer- und abgaberechtliche Vorgaben verstoßen
    - radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien
    - menschliche Organe
    - lebende Tiere
    - rechtswidriges Glücksspiel
    - Wuchergeschäfte
    - Wertpapiere, Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen
    - Schuldscheine, gerichtliche Titel und andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zu Inkassozwecken
    - Drogen
    - Arzneimittel, es sei denn, das Mitglied besitzt eine deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis
    - Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
    - das Einstellen von Artikeln mit erotischen Inhalten ist nur in der Kategorie "FSK 18" erlaubt
    - das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen i.S.v. Prostitution und anderer pornografischer Dienstleistungen (z.B. den Abruf von pornografischen Websites oder Telefonsex).
    - Waffen i.S.d. Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Munition
    - Artikel oder Dienstleistungen die als Anleitungen zur Herstellung von Waffen, Sprengsätzen oder sonstigen Explosivkörpern dienen oder damit zusammenhängen,
    - Gewaltverherrlichende Artikel
    - Propagandaartikel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Parteien
    - nationalsozialistische oder rassistische Propagandaartikel

  3. Der Dienst behält sich auch in anderen Fällen sowohl im Einzelfall als auch generell vor, eingreifend, regelnd, einschränkend oder gar sperrend tätig zu werden, wenn dies im Dienst- oder Portalinteresse gelegen ist, weil z.B. Artikel fälschlich oder nicht marktgerecht eingestellt oder deklariert werden.



§ 10 Verkäuferpflichten

  1. Pflichten des Verkäufers im Zuge der Dienstnutzung:

    - Angebote sind so einzustellen, dass deren Bestellung eindeutig und unmissverständlich möglich ist.
    - Angebote sind korrekt den marktseitigen Produktkategorien zuzuordnen.
    - Angebote müssen den Regeln des § 6 dieser Bedingungen entsprechen.
    - Angebote dürfen nicht gegen § 8 Abs. 1 + 2 dieser Bedingungen verstoßen.
    - Güter/Leistungen müssen verkehrsfähig sein und mit Berechtigung des Verkäufers übertragbar sein.
    - Bestellaufträge aus Dienstnutzung sind umgehend, korrekt und bestellgemäß auszuführen.
    - Lieferzeiten sind angebotgemäß einzuhalten.
    - Versendungen sind dem Dienst mit Erfüllung umgehend systemseitig zu bestätigen.
    - Versendungsbestätigungen vor Versendung sind nur bei unverzüglicher Ausführung zulässig.
    - Nichtverfügbarkeit angebotener Güter und Leistungen sind systemseitig unverzüglich anzuzeigen, um die Gefahr beauftragter, automatisierter und somit nichterfüllbarer Vertragsschlüsse zu vermeiden.
    - Kundenstornierungen und Widerrufe sind belegend über das System abzuwickeln.
    - Händler sind zur aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Dienst verpflichtet.
    - Händler sind zum aktiven Betrieb des Verkaufskontos verpflichtet, haben diesen zu gewährleisten und müssen Ihre Angebote spätestens 4 Wochen nach Freischaltung ihres Verkaufs-Accounts aktiv schalten.
    - Gewährleistung telefonischer und emailseitiger Verfügbarkeit und Reaktion zu geschäftsüblichen Zeiten bei einer zuverlässigen, maximalen Reaktionszeit von 24 Stunden.
    - Informationspflicht bei Abwesenheiten/Nichtereichbarkeit von länger als 24 Stunden, z.B. Urlaube.
    - Informationspflicht bezüglich bevorstehender Insolvenz des Verkäufers oder zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Verkäufer mit geschäftlichem oder sonstig relevantem Belang.
    - technische Veränderungen sind anzuzeigen, welche die Dienstnutzung beeinträchtigen können.
    - Es ist alles zu unterlassen, was der Umgehung der Geschäftsabwicklung unter Dienstnutzung dient.
    - Es ist alles zu unterlassen, was dem Dienst und verbundenen Teilnehmern Schaden zufügt.
    - Es ist alles zu unterlassen, was berechtigte Interessen des Dienstes gefährdet oder beeinträchtigt.
    - Es ist alles zu unterlassen, was dazu geeignet ist, sich unberechtigt zu bereichern.
    - Es ist alles zu unterlassen, was den technischen und organisatorischen Betrieb des Dienstes stören oder beeinträchtigen könnte.
    - Es ist Sorge zu tragen,dass Daten die an den Dienst oder Teilnehmer versendet werden nach Stand technischer Möglichkeiten frei von Viren, Würmen, Trojanern oder sonstigen Schadprogrammen sind.
    - Es ist Sorge zu tragen, dass alle notwendigen, nutzungsbedingten Daten auf geeignete Weise, in eigener Verantwortung und auf eigenes Betreiben gesichert werden.
    - Es sind alle anerkannten kaufmännischen Sorgfaltspflichten einzuhalten und sicherzustellen.

  2. Pflichten aus der Dienstnutzung

    2.1) Der Verkaufs-Account ist aktiv und sachgerecht zu führen. Angebote sind spätestens 4 Wochen nach Eröffnung des Verkaufs-Account bestellbar zu machen, damit der Dienst den damit verbundenen Aufwand auch wirtschaftlich zweckentsprechend realisieren kann. Verkaufsunterbrechungen (das Angebote nicht veräußerbar sind) dürfen betriebsunterbrechend (z.B. aus Urlaubsgründen) zusammengenommen maximal pro Jahr 6 Wochen betragen.

    2.2.) Es ist unzulässig, Daten, welche auf gleich welche Weise aus der Dienstnutzung resultierend erlangt wurden, für andere Zwecke als zur konkreten Verwendung innerhalb der jeweiligen Dienstnutzung zu verwenden. Dies schließt ebenfalls die Verwendung zur eigenen Bewerbung, insbesondere außerhalb der Dienstnutzung ein, sofern dem nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Ferner sind alle Formen der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte verboten, ob bezahlt, unbezahlt oder im Tausch, sofern die Veranlassung der Weitergabe nicht notwendigerweise zur Leistungserbingung erforderlich ist und demzufolge genehmigt wurde und beim Empfänger der Daten sichergestellt ist, dass die Daten nach den gleichen, wie vorstehend bezeichneten Grundsätzen, zu behandeln sind. Verkäufer haften für ihre Erfüllungsgehilfen.

    2..3) Der Verkäufer stellt den Dienst bezüglich aller aus seiner Dienstnutzung resultierenden Ansprüche frei, die ggf. gegen den Dienst geltend gemacht werden könnten und haftet dem Dienst gegenüber für alle Schäden aus seiner Dienstnutzung, soweit sie zurechenbar und vom Verkäufer zu vertreten sind.

    2.4) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Dienst alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der Verkäuferpflichten entstehen und darüber hinaus den Dienst freizustellen von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten, die diese auf Grund der Nichtbeachtung der Verkäuferpflichten dem Dienst gegenüber geltend machen.

    2.5.) Der Verkäufer hat alles zu unterlassen, was dem Namen oder dem Ansehen des Dienstes und seiner Teilnehmer schaden könnte oder dieses negativ beeinträchtigen könnte.

    2.6) Der Verkäufer hat seine Leistungsvergütungen für und aus Dienstnutzungen dem Dienst gegenüber korrekt und verzugsfrei zu zahlen. Alle Kosten, Nebenkosten, Auslagen, Eintreibungs-, Bewirkungs- und Recherchekosten sowie damit verbundene Zinsen aus Nichterfüllung sowie alle daraus resultierenden Schäden werden dem Verkäufer unter dessen hiermit erteilter Anerkennung dieses Anspruches mit zugehörigen Bearbeitungsgebühren in voller Höhe berechnet.



(IV) Vergütungen, Abrechnung, Zahlungen, Kulanzabsprachen, Vertragsstrafen

§ 11 Vergütungen

  1. Die Dienstnutzung begründet eine Vergütungsverpflichtung, die vom Verkäufer anerkannt wird.

  2. Es wird unterschieden zwischen Leistungsgebühren i.S.v. Bestell-Provisionen (Gebühren für Bestellvermittlung), sowie anrechenbarenGrundgebühren und Dienstgebühren für erbrachte, gesonderte Dienste (z.B. Services und gesonderte Leistungen).
    Der Zeitpunkt der Verrechnung kann zeitlich vom Zeitpunkt der Begründung abweichen. So können Rechnungen zyklisch (z.B. Monatsrechnungen) abgerechnet werden oder bei speziellen Services per Vorkassezahlungen geregelt werden.

  3. Grundsätzlich sind alle vermittelten Bestellungen der Filial- & Händler-Shops vergütungspflichtig im Sinne von Leistungsgebühren, die mit dienstseitiger Entgegennahme sowie Ver- und Übermittlung von Bestellungen begründet werden.
    Die Gebühren zur Bestellvermittlung sind unabhängig von der Ausübung eines Widerrufs oder Bestellstornos zu erbringen. Es gilt die jeweils gültige bzw. vereinbarte Gebührenregelung. Ausnahmen werden nur auf Kulanzbasis (separat nachstehend geregelt) ausgeführt.

  4. Die anrechenbare Grundgebühr ist analog einer vereinbarten Mindestvergütung zu verstehen. Alle Leistungsgebühren für Bestellvermittlungen werden angerechnet, bis zum Erreichen des Grundgebührbetrages wird die Grundgebühr abgerechnet; mit Erreichen des Grundgebührbetrages und darüber hinaus wird die tatsächliche Leistungsgebühr abgerechnet.

  5. Dienstgebühren entstehen für dafür vereinbarte Services und Leistungen zusätzlich zur Leistungsgebühr und fallen mit deren vereinbarter Erbringung verursachungsgemäß an. Maßgeblich sind dies zusätzlich beauftragte Services oder Leistungen (z.B. Layout, Daten- oder Listeranpassungen, Datenkonvertierungen, Fehlersuche und Bereinigung übermittelter und eingestellter Daten, Datenbankkorrekturen, SEO-Texte und Contents, Zusatzmodule, ergänzende Schnittstellen und Ähnliches).
    Dazu können neben allgemeinen Diensten auch individuelle oder erweiterte und ergänzende Dienste vereinbart werden. Entsprechendes ist in Erweiterungs- oder Ergänzungsverträgen festzuhalten und bezüglich der Vergütung zu regeln.

  6. Ausdrücklich als spezielle Dienstgebühr wird die Bereitstellungsgebühr genannt. Sofern ein Verkaufs-Account nicht binnen maximal 4 Wochen nach Erteilung des Verkaufskontos mit Angeboten zweckgemäß und entsprechend der Minimalanforderungen aktiv (verkaufsbereit) geschaltet wird, oder die Angebote länger als kumuliert 6 Wochen pro Jahr inaktiv stehen, so wird für die gesamte inaktive Zeit der Angebote zur Grundgebühr eine Bereitstellungsgebühr für das System berechnet, da eine zweckgemäße Bestellvermittlung und damit die Vergütung über die Leistungsgebühren nicht ermöglicht wird. Die Bereitstellungsgebühr ist dann als zusätzlich Miete eines inaktiven Shops unabhängig von bereits eingestellten Artikeln und Angeboten zu verstehen.

  7. Vergütungen sind zeitlichen Veränderungen unterlegen und werden als Bestandteil dieser Bedingungen in einer jeweils gültigen Anlage behandelt (sogenannte Preisvereinbarungen)

  8. Veränderungen der Preisvereinbarungen werden dem Verkäufer per Fax oder per eMail mitgeteilt. Widerspricht der Verkäufer solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, so gelten die Änderungen als vereinbart. Zu dem Widerspruchsrecht sowie den Rechtsfolgen wird an gesonderter Stelle hingewiesen.



§ 12 Abrechungund Rechnungsprüfung

  1. Die Abrechnungsart sowie der Abrechnungsturnus sind abhängig vom jeweiligen Abrechungsgrund, sowie von dem Kreditlimit, das dem Verkäufer durch den Dienst eingeräumt wird.

  2. Leistungsgebühren (Vergütungen für Bestellvermittlungen) bzw. die anrechenbare Shop-Grundgebühr werden bei positiver Bonität zum Monatsende abgerechtnet und zum Beginn des Folgemonats abgebucht oder zur Zahlung eingereicht (in Abhängigkeit zur vereinbarten Zahlungsart). Sofern dem Verkäufer ein Kreditlimit gesetzt wurde, erfolgt die Abrechung und Zahlung jeweils mit Erreichen des jeweiligen Limits, d.h. auch während des Monats.

  3. Dienstgebühren werden mit oder bereits vor Erbringung in Abhängigkeit vom Abrechungsgrund nach Maßgabe des Dienstes und Bonität des Verkäufers abgerechnet und fällig. Sofern die Bonität des Verkäufers dies zulässt können auch diese Abrechnungen aus Vereinfachungsgründen im Rahmen der Monatsabrechnungen vorgenommen werden. Zugekaufte Leistungen/Fremdleistungen werden grundsätzlich im Zuge der Vorkasse verrechnet.

  4. Abrechnungen werden dem Verkäufer jeweils per Mail avisiert und stehen zur jederzeitigen Einsicht-, Prüfungs- und Sicherungsmöglichkeit im Online-Rechnungskonto des Backends zur Verfügung. Es besteht die Verpflichtung des eigenverantwortlichen Ausdrucks und der beleghaften Sicherung zu eigenen Buchhaltungszwecken des Verkäufers.

  5. Insbesondere bei Abbuchungszahlungen von Monatsrechnungen haben die Verkäufer die Pflicht, eine Rechnungsprüfung zum Stichtag durchzuführen, um ggf. erkannte Vergütungsdifferenzen umgehend dem Dienst zu dessen Prüfung per eMail anzuzeigen.

  6. Verkäufer haben die grundsätzliche Pflicht zur Rechnungsprüfung und dabei ein 14 tägiges, sachlich zu begründendes Widerspruchsrecht. Sofern Rechnungskorrekturen daraus resultierend notwendig sind, so erfolgt dies im Zuge korrigierender Gutschriften im Folgemonat, wenn nicht gravierende Mängel vorliegen, die eine sofortige Korrektur erfordern. Nach verstreichen der Widerspruchsfrist gilt die Rechnung als genehmigt.



§ 13 Zahlungsmöglichkeiten, Zahlungsverzug, Inkasso

  1. Als Zahlungswege stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. SEPA-Firmen-Lastschrift: Regelzahlung die per Antragsformular zu beantragen ist und vom Dienst nach Prüfung, Bonitätsprüfung und Genehmigung freigegeben wird.

      Mit dem Antrag verbunden ist ein so genanntes Lastschriftenmandat, wofür ein spezielles Formular zu verwenden ist, das als PDF zur Verfügung gestellt wird, das auch bei den beteiligten Kreditinstituten hinterlegt werden muss (seitens des Dienstes und seitens der gewerblichen Verkäufer). Alle Lastschriften laufen künftig nach SEPA-Richtlinien.

      Bezüglich der Abrechnungen/Abbuchungen gelten die Regelungen gem. §12 dieser Bedingungen, insbesondere auch die Regeln zu vergebenen Kreditlimits.

      Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Verkäufer zu tragen und werden bei Teilnahme am Lastschriftverkehr je Lastschrift mit einer Transaktionspauschale in Höhe von 0,75 € (inkl. MwSt.) zustäzlich berechnet.

      Der bezogene Verkäufer ist verpflichtet für ausreichende Kontodeckung für die dienstseitigen Lastschriften Sorge zu tragen. Sofern es zu Rückabwicklungen von Lastschriften oder deren Fehlschlagen wegen mangelnder Kontodeckung kommen sollte, ist der Dienst berechtigt im Zuge der damit verbundenen zusätzlichen Bearbeitung jeweils eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-- € (inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.

    2. Rechnungszahlung per Überweisung: Sofern dem Verkäufer keine Teilnahme an der SEPA-Firmenlastschrift eingeräumt werden kann oder möglich ist oder besondere Abrechnungsgründe/-leistungen zum Tragen kommen, können entsprechende Zahlungen nach Genehmigung durch den Dienst auch per Überweisung vereinbart werden. Hierbei sind wieder die Abrechnungsregelungen zum Kreditlimit gemäß §12 relevant. Überweisungen kommen insbesondere auch bei Vorkasse-Zahlungen zum Tragen. Als Sonderfall der Vorkasse gilt das Prepaid-Guthaben. In Fällen, da dem Händler basierend auf der erfolgten Bonitätsprüfung kein Kreditlimit eingeräumt werden kann, kann eine Teilnahme an den der Nutzung nur über zu vereinbarende Guthaben erfolgen. Dieser Sonderfall bedarf der individuellen Absprache.

      Für Überweisungen von Rechnungen gilt grundsätzlich eine Frist von 8 Tagen. Rechnungen verstehen sich grundsätzlich ohne Abzugsfähigkeit von Skonti.

     

  2. Zahlungsverzug und Mahngebühren:

    Sofern Lastschriften nicht möglich sind oder zurückgehen kommt der Verkäufer in Zahlungsverzug. Bei Zahlungen per Überweisung geschieht die nach dem 8 Tag nach Rechnungsfälligkeit.
    Der Dienst ist berechtigt nach 14 Tagen eine erste Mahnung zu schicken und jeweils 14 Tage darauf folgend eine zweite und dritte Mahnung. Für jede Mahnstufe darf der Dienst eine Mahngebühr von jeweils 5,-- € in Rechnung stellen.
    Für den Verzug ist der Dienst gesetzlich berechtigt jeweils Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen.

    Der Dienst ist berechtigt seine dienstseitigen Leistungen während des Zahlungsverzuges ganz oder teilweise auszusetzen oder zu sperren.

  3. Inkasso

    Sofern die dienstseitigen Mahnungen fruchtlos verlaufen, das heißt keine umfängliche Zahlung bewirkt werden kann, übergibt der Dienst die ausstehenden Forderungen an einen Inkasso-Dienst oder Anwalt zur entsprechenden Beitreibung. Die damit verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Schuldners. Der Dienst ist auch zum Forderungsverkauf (Factoring) berechtigt.



§ 14 Kulanzen und Vertragsstrafen

  1. Kulanzen werden Verkäufern vorbehaltlich des Widerrufs im Falle des Missbrauchs oder des versuchten Missbrauchs eingeräumt. Der Verdacht ist ausreichend und muss vom Verkäufer nachweislich widerlegt werden.

  2. "Käuferstorno": Wird eine Bestellung vom Käufer binnen 24 Stunden nach Bestelleingang ordnungsgemäß über das System storniert, so wird zugunsten des Verkäufers ein käuferseitiger Irrtum bezügl. der ausgeführten Bestellung auf Kulanzbasis unterstellt. In diesem Fall erfolgt seitens des Teledienstes kulanzweise ein Verzicht auf die Leistungsgebühr (Gebühr der Bestellvermittlung). Andere Fälle des Bestellstornos oder Widerrufs fallen nicht unter diese Kulanzregelung.

  3. "Spass- oder Fakebestellungen": Liegt ein Käuferbetrug oder eine "Spassbestellung" vor, so erkennt der Dienst dies durch Vergütungsverzicht an, wenn ein rechtlich verwertbarer Nachweis erbracht wird oder dies eindeutig aus der Bestellung ersichtlich ist. Es fallen dann keine Provisionen für die Bestellvermittlung an.

  4. "Verkäuferstorno und sonstige Stornogründe": Wird eine Bestellung aus Gründen die dem Verkäufer zuzurechnen sind storniert, so begründet dies keine Vergütungsminderungen.

  5. "Vertragsstrafen": Sofern Angebote nicht korrekt eingestellt werden und demzufolge nicht bestellfähig präsentiert werden, weil z.B. relevante Angaben zu Ausführung, Größen, Varianten, Preisen oder Ähnlichem fehlen, die bestellnotwendig sind, oder Angaben zu außerdienstseitgen, das heißt fremden Bezugsquellen mit dem Angebot verbunden werden oder gar zum Kontakt außerhalb der Dienstnutzung anregen, so ist dies als vertragsstörend anzusehen. Ähnliches gilt, wenn Verkäufer weder für den Teledienst noch für potentielle Käufer erreichbar sind bzw. auf entsprechende Kontaktversuche keine Reaktion in angemessener Zeit (werktags binnen 24 Stunden) erfolgt. In diesen Fällen ist der Teledienst ausdrücklich berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € gegenüber dem betreffenden Händler geltend zu machen und zu berechnen. Sofern derartige Störungen vom Verkäufer nicht zu verantworten sind und ein entsprechender Nachweis geführt wird, kann dies zur Berücksichtigung beim Teledienst vorgelegt werden.


(V) Laufzeit, Kündigung

§ 15 Laufzeit

Die Laufzeit des Vertrages ist unbestimmt und läuft bis zu deren Kündigung.


§ 16 Kündigung

  1. Beide Parteien, Verkäufer und Dienst, können den Dienstvertrag jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Wahrung des Schriftformerfordernisses kündigen, es sei denn, es liegen spezielle, anderslautende Verträge zugrunde. Entsprechendes ist dort zu regeln. Ansonsten gelten nachfolgende Fristen:

  2. Die Kündigung gilt aus Sicht des Verkäufers mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, jedoch erst nach Abschluss des letzten offenen Geschäftsvorganges, welcher unter Dienstnutzung eröffnet wurde, insbesondere soweit Dritte involviert sind, sowie erst nach abschließendem Ausgleich aller offenen Rechnungen gegenüber dem Service.. Bei Kündigungen an Wochenenden und Feiertagen gilt der darauf folgende erste Werktag als Tag der Kündigungserklärung.

  3. Die Kündigungsfrist seitens des Dienstes gegenüber dem Verkäufer beträgt 14 Tage. Offene Geschäftsvorgänge sind ebenfalls abzuschließen, insbesondere soweit Dritte involviert sind.

  4. Fristlose Kündigung: Dem Dienst stehen Sonderkündigungsrechte zu. Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Dienst sind insbesondere:
    - Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen, sofern diese nach Aufforderung und Fristsetzung nicht korrigiert wurden
    - wiederholter Verstoß gegen diese Bedingungen nach bereits erfolgter Abmahnung
    - deliktische oder rechtswidrige Handlungen des Verkäufers oder deren Versuch
    - Zahlungsverzug für Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Dienst von mehr als 6 Wochen
    - Widerruf erteilter Abbuchungsgenehmigungen
    - wiederholte Nichterreichbarkeit des Händlers zu vereinbarten Zeiten bzw. Reaktionszeiten
    - unterlassene Mitteilung zu bevorstehender oder eingetretener Insolvenz des Verkäufers
    - andauernde Betriebsstörungen beim Teledienst infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Dienstes liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen oder Störungen des Rechenzentrums sowie des Systembetriebes maßgeblich durch unberechtigte, fremde Eingriffe Dritter.



(VI) Haftung des Dienstes

§ 18 Haftung des Teledienstes

  1. Vertragswesentliche Pflichten: Der lafeo-Dienst haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der zuzurechnenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen zu bezeichnen, welche die vertragswesentlichen Rechtspositionen des Nutzers schützen, die zu gewähren gerade der Sinn und Zweck des Vertrages ist. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist dabei auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der lafeo-Dienst bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Eine Haftung wegen Verzugs bleibt hiervon unberührt.

  2. Haftungsausschluss für unsachgemäße Ingebrauchnahme, Bedienung oder Dienstnutzung: Die Haftung erstreckt nicht auf fehlerhafte Bedienungen seitens eines Nutzers, die Nichtverwertbarkeit oder fehlerhafte Verwertung und Verarbeitung von fälschlich, fehlerhaft oder inkompatibel angelieferten Datenformaten und Dateninhalten. Einstellende Verkäufer sind ausdrücklich verpflichtet die korrekte Darstellung und Verarbeitung der von ihnen angelieferten Daten, insbesondere bei automatisierter und teilautomatisierter Einstellung, zu prüfen. Sofern nur der Verdacht nicht korrekter Verarbeitung gegeben ist, hat sich der Verkäufer zur Abstimmung möglicher Probleme mit dem technischen Service in Verbindung zu setzen und die Verwendung solcher Daten unverzüglich zu unterbinden.

  3. Leitungsnetz: Für von lafeo nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes oder der Stromversorgung übernimmt lafeo keine Haftung. Solche Störungen und Betriebsunterbrechungen gelten für die Internetnutzung als typisch und demzufolge hinnehmbar.

  4. Haftung für Systemausfälle: Es ist allgemein bekannt, dass es in der Internettechnologie zu Ausfallzeiten (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten, durch Implementierungen, durch Störattacken oder durch Serverausfälle) kommen kann. Der Teledienst kann daher keine ununterbrochene Leistungserfüllung garantieren und Störfälle im Sinne einer Zusage nicht ausschließen.

    Im eigenen Interesse des Dienstes werden alle Anstrengungen zur Vermeidung solcher Fälle betrieben.Die Möglichkeiten solcher Störfälle sind jedem Nutzer bewusst und üblich. Dienstseitige Haftungen hierfür, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstes vorliegen, sind ausgeschlossen.

  5. Browserkompatibilität: Trotz ständiger Systempflege kann lafeo aufgrund ständig neuer Browser und wechselnder Release-Stände und damit einhergehender Browserbugs keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass auf nutzerseitig eingesetzten Systemen ein reibungsloser und fehlerfreier Seitenbetrieb der von lafeo betriebenen Webseiten gewährleistet ist und es dadurch zu Störungen und Fehlbetrieb kommen kann.

  6. Verlust von Daten: Für den Verlust von Daten haftet lafeo nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

  7. Haftung für Links: Soweit über den Dienst Weiterleitungen auf Datenbanken, Websites oder Dienste Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben sind, haftet der Dienst weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Weiterleitungen, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Teledienst nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten und Leistungen von durch Dritte zu verantwortende Leistungs- und Inhaltsangebote.

  8. Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von lafeo.



(VII) Schlussbestimmungen

§ 19 Einschluss der Nutzungsbedingungen

Über die vorliegenden Bedingungen hinaus gelten auch für Verkäufer die bereits anerkannten Nutzungsbedingungen.


§ 20 Erklärungen gegenüber dem Dienst

Erklärungen gegenüber dem Teledienst bedürfen als Mindestanforderung einer E-Mail oder einer schriftlichen Erklärung. Mündliche Willenserklärungen sind unwirksam.


§ 21 Gültiges Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Handelt es sich beim Verkäufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Nutzungsverhältnis Düsseldorf vereinbart.

Gleiches gilt gegenüber Verkäufern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Verkäufer, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außer-halb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Der Teledienst ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu klagen.


§ 22 Änderungsvorbehalt und Widerspruchsrecht

Der Teledienst behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Verkäufern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Verkäufer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Dienst wird die Verkäufer in der übermittelten E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert und ausdrücklich hinweisen.

Widerspricht ein Verkäufer den Änderungen der Bedingungen kommt dies einer Kündigung gleich.
Alle Rechte vorbehalten.


Anbieterkennung zu den gewerblichen Verkaufsbedingungen:

lafeo ist ein Service- & Teledienst von: Vertreten durch die Geschäftsführer: Register-Gericht: Amtsgericht Neuss
umbrella markets GmbH & Co. KG - Ralf Hartung Register-Nummer: HRA 7233
Heinrich-Nauen Strasse 23 - Claus-Dieter Morlo-Roth
D-41 470 Neuss

eMail: service [ @ ] lafeo.net



ANLAGE: Vergütungsregelung für gewerbliche Verkäufer (Preisvereinbarung)
gültig bis 31.12.2017


Vergütungen:

(A) Vermittlungsgebühr für vermittelte Bestellungen: Regelsatz 2017: 5,00 % der Bruttowarenwerte + MwSt.
Für jede ver- und übermittelte Bestellung wird eine Leistungsvergütung in vorstehender Bezugshöhe der Bruttowarenwerte mit Bestellentgegennahme begründet. Die Vergütung wird nicht auf Versandkosten erhoben.


(B) Anrechenbare Grundgebühr: Als monatliche Mindestgebühr wird ein Betrag von 25,-- € zuzügl. MwSt festgeschrieben. Dabei werden Gebühren aus Bestellvermittlung angerechnet. D.h. bis zu einem monatlichen Bestellvolumen von 500,-- € wird bei einem Regelsatz von 5 % die Grundgebühr berechnet. Bei Bestellvolumen über 500,,-- € wird der tatsächliche Betrag der Bestellvermittlungsgebühr abgerechnet, die über dem Satz der Shop-Grundgebühr liegt.

(C) Kulanzregelungen bei Storno und Widerruf: (Kulanzen unter Vorbehalt)
- Käuferstorno binnen 24 Std. über System keine Provision für Bestellvermittlung
- Spassbestellungen oder Käuferbetrug: keine Provision für Bestellvermittlung
- Verkäuferstorno oder Käuferwideruf reguläre Provision für Bestellvermittlung

(D) Bereitstellungsgebühr bei nicht aktivierten oder inaktivierten (Unterbrechung) Shops gemäß §11.5: zusätzlich je 25,-- EUR/p.m. (je angefangenem Kalender-Monat/zuzügl. MwSt.)
Die Bereitstellungsgebühr wird unabhängig von eingestellten Artikel-Angeboten für den Verkaufs-Account berechnet, wenn dieser nicht binnen 4 Wochen nach Erteilung des Verkauf-Accounts aktiv geschaltet ist, oder längere Betriebsunterbrechungen hat und inaktiv ist (mehr als zusammen 6 Wochen pro Jahr), was eine bestimmungsgemäße Vermittlung von Bestellungen unmöglich macht.

Sonderprojekte: (z.B. SEO-Pakete, Layout-Pakete) nach entsprechendem Angebot und Beauftragung

(E) Stundensätze für Sonderleistungen:

Sofern Sonderleistungen nach zeitlichem Aufwand bezogen werden, z.B. für:Angebotseinstellungen, Dateiaufbereitungen, redaktionelle Textbearbeitungen, Programmierung oder im Rahmen dessen erforderlicher Korrekturen fallen je nach Tätigkeit Kosten an, die als Stundenvergütungen zwischen 35,-- und 75,-- EUR/Std. + MwSt. zu berechnen sind. Dies wird jeweils fallbezogen angeboten oder mitgeteilt. Diese Kostensätze sind auch anzusetzen, wenn der Dienst infolge Fehleinstellungen oder im Zuge von Pflichtverletzungen des Käufers aktiv werden muss.

(F) Ergänzende Dienste / Kooperationsverträge:
Ergänzende Dienste und Kooperationsverträge erfolgen im Zuge einer jeweils eigenen Vergütungsregelung. Diese ergänzenden Dienstbezüge oder -nutzungen werden ggf. separat geregelt und sind dann Gegenstand eigener Vereinbarungen außerhalb der vorliegenden Regelung.


Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz liegt bei 19 %.
Die Vergütungsregelung ist bis zum Erscheinen einer Folgeregelung gültig.
Lafeo - umbrella markets GmbH & Co.KG
Stand: August 2016 für das Jahr 2017